Wir helfen Ihnen weiter
Bewertungsobjekte
Bewertungsanlässe
Allgemeines /
Leistungen
Wir stehen vorrangig für folgende Dienstleistungen zur Verfügung:
- Verkehrswertgutachten (gemäß § 194 BauGB)
- Beleihungswertgutachten (gemäß § 16 PfandBG)
- Schiedsgutachten
- Plausibilitätsprüfung von bestehenden Gutachten
- Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Pflegeverpflichtungen und dgl.)
- Versicherungswertgutachten gemäß § 88 VVG
- Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (gemäß § 198 BewG)
- Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer (Abschreibungsdauer)
- Gutachten zur Kaufpreisaufteilung (zur Ermittlung der Gebäudeabschreibung)
- Gutachten zur Einlage bzw. Entnahme (Betriebsvermögen)
- Gutachten zur Zugewinnermittlung (bei Scheidungen)
Bewertungsanlässe
Die unterschiedlichsten Gründe führen zur Beauftragung eines Sachverständigen für die Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
HIER EINIGE BEISPIELE
- Grundstückskauf oder -verkauf
- Versteigerungsverfahren (Beauftragung durch Vollstreckungsgerichte)
- Nachweis gegenüber Gerichten (z. B. Nachlass- oder Vormundschaftsgericht)
- Erbschaftsangelegenheiten (Ermittlung des Pflichtteils bzw. zur Vorlage bei Finanzämtern)
- Grundbesitzbewertung für steuerliche Zwecke (z. B. bei Betriebsauflösungen bzw. zur Überführung von betrieblichem Vermögen ins Privatvermögen)
- Wertgutachten aus Gründen von Beleihung und Finanzierung (Beleihungswertermittlung)
- Ermittlung des Zugewinnausgleichs in Scheidungsfällen
- Berechnung und Begründung von Rechten und Belastungen an Grundstücken (insbesondere bei Übertragungen)
- Ermittlung der steuerlichen Abschreibungsbasis (Kaufpreisaufteilung und Ermittlung der Abschreibungsdauer)
Hinweis: Bezüglich der Ermittlung der steuerlichen Abschreibungsbasis (insbesondere beim Kauf oder der Übertragung einer Immobile) befinden sich unter dem Reiter „Downloads“ zwei Artikel über die Möglichkeit (durch ein Gutachten eines öffentlich und bestellten und vereidigten Sachverständigen) eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen.
Bewertungsobjekte
- Unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser bzw. Wohnanlagen
- Geschäftshäuser
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Gewerbegrundstücke
- Industrieobjekte
- Gebäude der „Öffentlichen Hand“
- Sozialimmobilien (z. B. Pflegheime und Kliniken)
- Erbbaurechte
- Rechte und Belastungen (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch und dgl.)